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250 Mitarbeiter
ab Juli 2023
Whistleblower & Hinweisgeberschutzgesetz
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen, der darauf abzielt, Whistleblower zu schützen. Es wurde am 1. Juli 2021 eingeführt und soll dazu beitragen, Missstände in Unternehmen und Organisationen aufzudecken, ohne dass die Hinweisgeber negativen Konsequenzen ausgesetzt sind. Das Gesetz sieht vor, dass Whistleblower anonym bleiben können und vor Repressalien, wie etwa Kündigung oder Benachteiligung, geschützt sind.
Zudem regelt es die Einrichtung von internen Meldekanälen, an die sich Whistleblower wenden können, um ihre Informationen vertraulich und sicher weiterzugeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein bedeutender Schritt, um Transparenz und Integrität in Unternehmen zu fördern und eine Kultur des Hinweisgebens zu etablieren.
Wer ist betroffen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Es betrifft also sowohl große Unternehmen als auch mittelständische und kleinere Unternehmen, solange sie die Mindestbeschäftigtenzahl erreichen.
Das Gesetz erstreckt sich auf Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen, einschließlich Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und eingetragene Vereine. Es deckt sowohl private Unternehmen als auch den öffentlichen Sektor ab, einschließlich staatlicher Behörden und öffentlicher Einrichtungen.
Das Ziel des Gesetzes besteht darin, einen einheitlichen und umfassenden Schutz für Whistleblower in verschiedenen Arbeitsumgebungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass potenzielle Missstände in einer breiten Palette von Organisationen aufgedeckt werden können.
Ziel des HinSchG
Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Deutschland ist zweifach: Zum einen soll es den Schutz der hinweisgebenden Person gewährleisten und sie vor möglichen Repressalien seitens des Arbeitgebers oder anderer Beteiligter schützen. Dies umfasst Maßnahmen wie die Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers, den Schutz vor Benachteiligungen wie Kündigung, Versetzung oder Abmahnung sowie die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls dem Hinweisgeber Nachteile entstehen.
Beweislastumkehr für Arbeitgeber
Zum anderen führt das HinSchG eine Beweislastumkehr für Arbeitgeber ein. Das bedeutet, dass im Falle einer Kündigung oder anderen negativen Maßnahmen gegenüber dem Hinweisgeber, der Arbeitgeber die Beweislast trägt, dass die Maßnahme nicht aufgrund des Hinweises erfolgte. Dadurch soll verhindert werden, dass Hinweisgeber aufgrund ihrer Meldungen benachteiligt werden und ihnen ein wirksamer Schutz geboten wird.
Das Ziel des HinSchG ist es somit, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der Mitarbeiter potenzielle Missstände offenlegen können, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Es soll dazu beitragen, Korruption, Missbrauch, Verstöße gegen Rechtsvorschriften und andere Fehlverhalten in Unternehmen aufzudecken und somit zur Integrität und Transparenz beitragen.
Das 4All-Group Hinweisgebersystem
Wenn sich etwas ernsthaft falsch entwickelt, sind normalerweise die Mitarbeiter oder Geschäftspartner diejenigen, die Missstände als Erste bemerken.
Viele von ihnen verspüren dabei die Verpflichtung, dies zu melden.
Mit unserer Software für Whistleblower schafft Ihr Unternehmen Vertrauen und erleichtert es den Hinweisgebern, sicher über die digitale Meldestelle Informationen an die verantwortlichen Personen in Ihrer Organisation zu übermitteln.
Unethisches Verhalten oder Missstände werden von Mitarbeitern, Externe oder Geschäftspartnern erkannt und über den anonymen Meldeweg gemeldet.
Zwei-Wege Kommunikation über unsere Software
Die Hinweisgeber-Plattform gewährleistet als externe Instanz die Anonymität der Hinweisgeber.
Es wird eine sichere Schutzmaßnahme für die gespeicherten Daten implementiert, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
Die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen nehmen eingehende Fälle entgegen, ergreifen angemessene Maßnahmen und tragen damit dazu bei, Ihr Unternehmen vor Schäden zu schützen.
Maximale IT-Sicherheit & DSGVO-konform
Auf organisatorischer Ebene verfügt unsere Whistleblower-Software über Zwei-Faktor-Authentisierung, AES-256-CBC und TLS-Verschlüsselung. Wir nutzen Hosting-Lieferanten, die ISO 27001-zertifiziert sind, und unsere internen Prozesse sowie Produktfunktionen sind darauf ausgelegt, den Whistleblower-Gesetzen und der DSGVO zu entsprechen.
Da wir uns mit sensiblen Angelegenheiten unserer Kunden befassen, legen wir größten Wert auf die Einhaltung höchster Sicherheits- und Datenschutzstandards. Bei der Entwicklung des Systems haben wir die Prinzipien von „Privacy By Design“ angewendet, um Sicherheit in allen unseren Aktivitäten zu gewährleisten.
Transparenz für Whistleblower
Wir sind uns bewusst, dass die Meldung von Verstößen am Arbeitsplatz für Mitarbeiter mitunter eine enorme Herausforderung darstellt.
Daher haben wir einen speziellen Ansatz entwickelt, um ihnen ein hohes Maß an Sicherheit während des gesamten Prozesses zu bieten. Unsere engagierte Begleitung erstreckt sich über jeden Schritt, von der ersten Meldung bis zur abschließenden Lösung.
Dabei legen wir großen Wert darauf, dass der Fall transparent behandelt wird und die Mitarbeiter stets über den Fortschritt informiert sind.
Einfache Integration in Ihr Unternehmen
Wir sind uns bewusst, dass die Implementierung neuer Richtlinien wie beispielsweise der EU-Whistleblower-Richtlinie normalerweise wertvolle Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen bindet, die Sie dringend für andere wichtige Aufgaben benötigen.
Aus diesem Grund haben wir unser Hinweisgebersystem von Anfang an so entwickelt, dass Sie es schnell und mühelos in Ihrem Unternehmen einsetzen können. Durch die Self-Service-Konfiguration ermöglichen wir Ihnen, das System jederzeit einzuführen, ohne sich in endlosen Demos, Beratungsgesprächen oder Schulungsrunden mit einem Anbieter aufhalten zu müssen. Sie sparen wertvolle Zeit und Ressourcen, während Sie dennoch die volle Kontrolle über die Implementierung behalten.
Cloudbasierte Lösung
Unsere Hinweisgeberschutz-Lösung bietet Ihnen eine benutzerfreundliche Erfahrung auf allen Geräten und ist sofort einsatzbereit. Wir legen großen Wert auf die kontinuierliche Aktualisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass Ihre Hinweisgeber-Richtlinien immer den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Zusätzlich bieten wir automatisierte Workflows und ein effizientes Fristenmanagement, damit Sie eingehende Hinweise nahtlos bearbeiten können.
Mit unserer Lösung gewährleisten wir die umfassende Einhaltung der Richtlinien zum Schutz von Hinweisgebern, um das Vertrauen in Ihre Organisation zu stärken und die Integrität zu wahren.
Faires Preismodell
Unsere vollständige Lösung bietet einen optimalen Service für Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 50 bis über 10.000.
Basis HGS – monatspaket
monatlich kündbar
basis HGS – jahrespaket
jährlich kündbar
DSMS & HGS
Datenschutzmanagementsystem
inkl. Hinweisgebersystem
*Netto-Preis. Keine Einrichtungsgebühr.
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