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250 Mitarbeiter
ab Juni 2023
Whistleblower & Hinweisgeberschutzgesetzt
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetzt
Das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen, der darauf abzielt, Whistleblower zu schützen. Es wurde am 1. Juli 2021 eingeführt und soll dazu beitragen, Missstände in Unternehmen und Organisationen aufzudecken, ohne dass die Hinweisgeber negativen Konsequenzen ausgesetzt sind. Das Gesetz sieht vor, dass Whistleblower anonym bleiben können und vor Repressalien, wie etwa Kündigung oder Benachteiligung, geschützt sind.
Zudem regelt es die Einrichtung von internen Meldekanälen, an die sich Whistleblower wenden können, um ihre Informationen vertraulich und sicher weiterzugeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein bedeutender Schritt, um Transparenz und Integrität in Unternehmen zu fördern und eine Kultur des Hinweisgebens zu etablieren.
Wer ist betroffen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Es betrifft also sowohl große Unternehmen als auch mittelständische und kleinere Unternehmen, solange sie die Mindestbeschäftigtenzahl erreichen.
Das Gesetz erstreckt sich auf Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen, einschließlich Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und eingetragene Vereine. Es deckt sowohl private Unternehmen als auch den öffentlichen Sektor ab, einschließlich staatlicher Behörden und öffentlicher Einrichtungen.
Das Ziel des Gesetzes besteht darin, einen einheitlichen und umfassenden Schutz für Whistleblower in verschiedenen Arbeitsumgebungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass potenzielle Missstände in einer breiten Palette von Organisationen aufgedeckt werden können.
Ziel des HinSchG
Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Deutschland ist zweifach: Zum einen soll es den Schutz der hinweisgebenden Person gewährleisten und sie vor möglichen Repressalien seitens des Arbeitgebers oder anderer Beteiligter schützen. Dies umfasst Maßnahmen wie die Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers, den Schutz vor Benachteiligungen wie Kündigung, Versetzung oder Abmahnung sowie die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls dem Hinweisgeber Nachteile entstehen.
Beweislastumkehr für Arbeitgeber
Zum anderen führt das HinSchG eine Beweislastumkehr für Arbeitgeber ein. Das bedeutet, dass im Falle einer Kündigung oder anderen negativen Maßnahmen gegenüber dem Hinweisgeber, der Arbeitgeber die Beweislast trägt, dass die Maßnahme nicht aufgrund des Hinweises erfolgte. Dadurch soll verhindert werden, dass Hinweisgeber aufgrund ihrer Meldungen benachteiligt werden und ihnen ein wirksamer Schutz geboten wird.
Das Ziel des HinSchG ist es somit, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der Mitarbeiter potenzielle Missstände offenlegen können, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Es soll dazu beitragen, Korruption, Missbrauch, Verstöße gegen Rechtsvorschriften und andere Fehlverhalten in Unternehmen aufzudecken und somit zur Integrität und Transparenz beitragen.
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